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Grundlagen und Regeln der Mediation

Der Begriff der Mediation kommt aus dem englischen und wird als Vermittlung übersetzt.

Die nachfolgend dargestellten Merkmale verdeutlichen die Unterschiede zu einem rechtsförmigen gerichtlichen Verfahren und anderen Tätigkeiten der Organisationsberatung und therapeutischen Ansätzen.

Ich bin als Mediator nicht im Konfliktgeschehen beteiligt. Ich vermittle zwischen den Parteien und bin weder betroffen noch im Bezug auf die Konfliktbeteiligung in irgendeiner Weise weisungsfähig oder weisungsbefugt.

Ich bin allen Konfliktparteien in gleicher Weise verpflichtet und nicht parteiisch.

Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass Allparteilichkeit nicht das Gleiche ist, wie Neutralität, denn als Mediator bemühe ich mich um Verständnis für die Sichtweise der jeweiligen Konfliktpartei und somit auch um das Verständnis ihrer Ansprüche und Interessen im Rahmen des Konflikts. Als Mediator bin ich für den Prozeßverlauf, d. h. für die Verhandlung und den Ablauf der Mediation verantwortlich.

 

Die folgenden Regeln und Prinzipien sind in der Mediation für alle Beteiligten verbindlich:

 

 

Einbeziehung aller Konfliktparteien

Die Mediation sollte alle vom Konflikt und Problemen Betroffenen mit einbeziehen.

Sie erarbeiten gemeinsam eine Lösung in die alle ihr Wissen einbringen und die Lösung wird von allen am Mediationsverfahren Beteiligten akzeptiert.

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Eigenverantwortung der Teilnehmer

Die Teilnehmer nehmen grundsätzlich freiwillig an dem Mediationsverfahren teil und sind natürlich für ihre Ergebnisse selbst verantwortlich.

Ich als Mediator unterstütze sie bei der Suche nach eigenen tragfähigen Lösungen.

Dabei habe ich nicht die Rolle eines Experten in der Sache, um die es geht. Die Experten sind sie als Beteiligte selbst.

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Fall- und problemspezifisch

Im Gegensatz zu einem rechtsförmigen Verfahren wird in der Mediation eine Lösung für den konkreten Einzelfall entwickelt.

Es geht dabei nicht um die Klärung von Schuld oder auch von verallgemeinerbaren Lösungen.

Für die Lösungsversuche werden nicht die Rechtsnormen als zentraler Ansatz herangezogen, sondern letztlich die Interessen der am Konflikt Beteiligten.

Das Verfahren ist dabei informell und ebenfalls spezifisch auf ihre Interessen ausgerichtet.

Die unterschiedlichen Perspektiven sämtlicher am Konflikt Beteiligter werden akzeptiert als gleichwertig und in das Verfahren mit einbezogen. Persönliche und psychologische Hintergründe spielen dabei ebenso eine Rolle, wie natürlich auch rechtliche Ansprüche und vertragliche Grundlagen. Diese werden sämtlich mit einbezogen, um zu einer Lösung des Konflikts zu kommen.

Ziel ist die Regelung des konkreten Konflikts

Möglicherweise wird durch diesen Konflikt auch deutlich, dass bei einzelnen oder bei allen Konfliktparteien tiefer liegender Persönlichkeitsprobleme liegen.
Diese können im Mediationsverfahren nicht bearbeitet werden.

Mediation stellt kein therapeutisches Verfahren dar, sondern lediglich ein strukturiertes Verfahren zur Bearbeitung eines Konflikts.

Es kann zwar sinnvoll sein, dass mit therapeutischen Mitteln und Techniken im Rahmen der Mediation gearbeitet werden kann, um Interessen der einzelnen Beteiligten deutlich werden zu lassen, jedoch können im Rahmen der Mediation keine therapeutischen Problemstellungen einer Lösung zugeführt werden.

Ich habe im Rahmen meiner Fort- und Ausbildung im Bereich der Mediation mich insbesondere auch mit therapeutischen Verfahren der humanistischen Psychologie, der systematischen Familientherapie, und anderer Verfahren und verschiedener Moderationstechniken fort- und ausgebildet, so dass ich diese Kenntnisse ihnen als Konfliktbeteiligte zur Verfügung stellen kann.

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Ergebnisoffenheit

Von ihnen als Konfliktparteien ist eine wichtige Voraussetzung ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit. Eine Mediation ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, wenn sie im Interesse einer Partei dafür instrumentalisiert wird, z.B. um Zeit zu gewinnen und/oder die Parteien ruhig zu stellen.

Auch ist entscheidend, dass während des Mediationsverfahrens über den betreffenden Konflikt nicht außerhalb des Verfahrens ohne Kenntnis der beteiligten Konfliktparteien und des Mediators im Vorfeld oder parallel Entscheidungen getroffen werden. Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert ein gefundenes Ergebnis haben wird und dass Lösungen auch in irgendeiner Art und Weise zwischen den Parteien umgesetzt werden.

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Freiwilligkeit

Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist grundsätzlich freiwillig. Ich kann als Mediator keine Mandantschaft, die auch Rechtsrat bei mir nachsucht, dazu bewegen, ein Mediationsverfahren, auch wenn dies sinnvoll wäre, aufzunehmen. Sämtliche Konfliktbeteiligten müssen die Entscheidung treffen, den gerichtlichen Weg nicht zu gehen, sondern sich dem Verfahren einer Mediation zu stellen.

Auch wenn die Leitungsebene, z.B. in einem Unternehmen, das Verfahren initiiert ist, ist von mir als Mediator sicherzustellen, dass die Konfliktparteien selbst die Entscheidung treffen können, ob und wie intensiv sie sich auch inhaltlich einbringen wollen und einbringen können.

Wenn eine Konfliktpartei oder ich als Mediator zu dem Schluss komme, dass die Voraussetzung für einen konstruktive Zusammenarbeit zur Konfliktaufarbeitung nicht mehr gegeben ist, kann sich der oder die Betreffende dazu entschließen, auch auf Empfehlung des Mediators, die Mediation zu beenden.

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Vertraulichkeit

Ich garantiere ihnen, dass in der Mediation besprochene Inhalte sowohl von den Konfliktbeteiligten als auch von mir als Mediator vertraulich behandelt werden.

Im Rahmen der zu treffenden Mediationsvereinbarung wird eine Schweigepflichtvereinbarung unterzeichnet und die Konfliktparteien verpflichten sich dazu, die Informationen aus der Mediationsverfahren nicht in anderen Zusammenhängen gegen die Konfliktbeteiligten selbst zu verwenden.

Auch die Parteien selbst verpflichten sich wechselseitig zur Vertraulichkeit. Gesprächsinhalte sollen während des Verfahrens und auch danach nicht Dritten offenbart werden.

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Informiertheit

Die Konfliktparteien müssen sich über ihre eigene Situation, z.B. ihre rechtlichen Lage sowie über die Prinzipien der Mediation informieren. Sie sind letztendlich auch dazu verpflichtet mir als Mediator alle relevanten Informationen für die Mediation zur Verfügung zu stellen.

Eine Mediation kann nur dann zum Erfolg führen, wenn alle Informationen, die sie als Parteien und Konfliktbeteiligte wissen und kennen, mir als Mediator offengelegt werden. Nur dann ist es möglich, auch eine Mediation zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

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Fairneß

Im Rahmen des Verfahrens verpflichten sich alle Parteien, auf weitere Schritte zur Eskalation des Konfliktes zu verzichten.

Oberstes Gebot ist der Verzicht auf körperliche Schädigung, Bedrohung des Gegners und natürlich auch auf den Verzicht von weiteren rechtlichen Handlungen und Maßstäben während der Laufzeit des Mediationsverfahrens.

Im Rahmen der Mediationsvereinbarung verpflichten sie sich auf solche rechtlichen Schritte zu verzichten.

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