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Insolvenzberatung

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Rahmen des Insolvenzrechts erstreckt sich auf die umfassende Beratung in Krisensituationen des Unternehmens.

Dabei geht es vornehmlich um eine ehrliche Bestandsaufnahme und Analyse sämtlicher Unternehmenskennzahlen, unter Berücksichtigung und Bewertung der Erfolgsaussicht einer Sanierung und Restrukturierung eines Betriebs.

Dabei steht die Einschätzung der rechtlichen Bedingungen unter insolvenzrechtlichen Aspekten und Analyse sowie Feststellung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Geschäftsinhaber, Durchgriffshaftungen, strafrechtliche Risiken, Anfechtungsansprüchen etc. im Zentrum.

Ziel meiner Beratung ist es, zunächst einen Überblick über realistische Sanierungsmöglichkeiten zu erfassen und Strategien zu entwickeln, die eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit ermöglichen.

Sollte ein Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr vermeidbar sein, gilt es Konzepte zu gemeinsam zu erarbeiten, die eine Perspektive für ein wirtschaftliches Leben nach der Insolvenz eröffnen.