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Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbearbeitung und Konfliktlösung. Die Idee der Mediation, die Vermittlung zwischen Konfliktparteien durch eine allparteiliche Person außerhalb des Konflikts ist so alt wie die Menschheit.

Wenn auch der Begriff aus dem Amerikanischen stammt (Mediate=Vermitteln) binden sich die Ursprünge dieser sozialen Technik bei den Stammesgesellschaften des Afrikas, Asiens und auch in Süd-Amerika.

Gerichtliche Verfahren sind bei diesen Stammesgesellschaften nicht bekannt gewesen. Ein so ausdifferenziertes rechtliches Regelwerk, wie es z.B. in der Bundesrepublik Deutschland existiert, war und ist unbekannt.

Das berühmteste Mediationsverfahren in Europa führte zum werstfälischen Frieden in Münster im Jahre 1648 in dem der 30 jährige Krieg hier in Europa ein Ende gefunden hat. Mehrere kirchliche und weltliche Vertreter hatten zwischen den Kriegsparteien erfolgreich vermittelt.

Der Botschafter der Republik Venedig, Aloysius Contareno, hatte die führende Rolle als Mediator und wurde zum damaligen Zeitpunkt schon als Legatus, also Rechtskundiger und Mediator bezeichnet.

Im Rahmen einer Mediation geht es nicht darum, wer Recht hat, sondern es geht darum, den streitenden Parteien Möglichkeit zu bieten, entweder ihre vertraglichen, familiären, arbeitsvertraglichen Beziehungen fortzusetzen, trotz des bestehenden Konfliktes und diesen Konflikt einer Lösung zu zuführen, die im Interesse beider Parteien ist.

Mediation ist ein zukunftsgerichtetes Verfahren, dass Lösungen und Regelungen entwickelt, wie die streitenden Konfliktparteien sich zukünftig zueinander verhalten wollen und den Konflikt lösen möchten.

Dies ist der maßgebliche Unterschied zu einer rechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht.

Die Gerichte setzen sich in der Regel nur damit auseinander, welche Verträge, Regeln oder Ereignisse in der Vergangenheit bestanden haben und wie diese rechtlich zu würdigen sind. Justizielle Verfahren sind somit immer "vergangenheitsorientiert" und treffen Entscheidungen, wie rechtlich ein Geschehen in der Vergangenheit zu werten ist.

Der große Vorteil einer Mediation ist es, dass Sie als Konfliktpartei eigenständig die Möglichkeit und das Recht besitzen, Entscheidungen zu treffen. Sie sind nicht einer Entscheidung einer "fremden Institution", wie z. B. eines Richters oder eines Gerichts, ausgesetzt.

Sie sind selbst in der Lage autonom zu entscheiden, welche Regeln und welche Vereinbarungen Sie mit der Gegenseite treffen wollen.

Im Bereich der Wirtschaftsmediation geht es vor allem um die Vermeidung und Regelung organisations interner Konflikte, die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung, insbesondere auch im arbeitsrechtlichem Bereich und/oder im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich, Konflikte zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung, Auseinandersetzung mit Kunden, Zulieferern sowie anderen Vertragspartnern und der konstruktive Umgang unternehmensexternen Anspruchsgruppen.

Insbesondere ist eine Mediation auch ein geeignetes Verfahren bei auftretenden Erbstreitigkeiten und der Unternehmensnachfolge.